Tipp vom 17.06.2025
Balkonkraftwerk - Darf ich das als Mieter:in?

Auch Mieter:innen dürfen ein Balkonkraftwerk betreiben!
Im ersten Halbjahr 2024 wurden die gesetzlichen Regelungen für Steckersolargeräte in Deutschland vereinfacht. Nun darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2.000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung. Die/der Vermietende oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können ihre Zustimmung nicht ohne triftigen Grund, wie z.B. Denkmalschutz, verweigern. Der Netzbetreiber prüft nach der Anmeldung, ob ein alter, rückwärtsdrehender Zähler vorhanden ist, der gegebenenfalls ersetzt werden muss. Dennoch darf das Steckersolargerät bereits betrieben werden, auch wenn der alte Zähler noch nicht ausgetauscht wurde.
Weitere Tipps und Infos auf der Website des Umweltbundesamtes.
#Energie